Die Ausbildung ist im gesamten DACH Raum anerkannt. In Österreich ist der der Begriff „Coach“ zwar NICHT geschützt, allerdings ist die Ausübung von Coaching Leistungen in Österreich eine gewerbsmäßige Tätigkeit und unterliegt daher der Gewerbeordnung.
Coaching ist ein ausdrückliches Vorbehaltsrecht in den Berufsbildern Unternehmensberatung sowie Lebens- und Sozialberatung. Coaching selbständig erwerbstätig auszuüben, ist daher diesen Berufsgruppen vorbehalten! Es handelt sich dabei um „reglementierte Gewerbe“. Für eine Gewerbeberechtigung bedarf es eines speziellen Befähigungsnachweises. Als Nebenrecht ist Coaching auch von allen anderen Berufsausübungsrechten umfasst.
Die selbstständige Ausübung von Coaching ist in Österreich durch die Gewerbeordnung gesetzlich geregelt. Verstöße gegen die Gewerbeordnung ziehen Verwaltungsstrafen nach sich.
[Quelle]
https://www.coaching-magazin.de/international/coaching-rechtslage-oesterreich
Weitere Informationen dazu kannst du unter den nachfolgenden Links erhalten:
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Gewerbeanmeldung.html
https://www.gruenderservice.at/